Versicherungsschaden

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Bei Sturm, Hagel, Glasbruch und Leitungswasser entscheidet die Ursachenzuordnung über die Regulierung

Versicherungen regulieren, was vom Vertrag erfasst ist. Deshalb dreht sich fast jede Auseinandersetzung um dieselbe Frage: Liegt ein versichertes Ereignis vor, oder handelt es sich um Verschleiß, um einen Ausführungsmangel oder um ein Wartungsversäumnis? Diese Abgrenzung ist eine technische Frage — und in meinem Gewerk oft eindeutig beantwortbar.

Typische Schadensbilder an Bauelementen

Ereignis Betroffene Bauteile Der eigentliche Streitpunkt
Sturm Markisen, Raffstore, Rollläden, Tore, Verglasung, Dachfenster War die Windwiderstandsklasse geeignet, war das Bauteil bestimmungsgemäß betrieben, war die Befestigung fachgerecht?
Hagel Rollladenpanzer, Lamellen, Markisentuch, Glas, Kunststoffprofile Abgrenzung von Hagelschlag gegenüber Vorschäden, Alterung und Kreidung
Glasbruch Isolierverglasung, Türverglasung, Glasdach Fremdeinwirkung, thermisch induzierter Bruch oder Spontanbruch — das Bruchbild entscheidet
Leitungswasser Anschlussbereiche, Estrich, Laibung, Bodenschwelle Abgrenzung von Leitungswasser, Niederschlagswasser und Kondensat
Starkregen und Rückstau Terrassentüren, Schwellen, Kellerfenster, Lichtschächte War der Eintritt durch ein versichertes Ereignis verursacht oder durch ein fehlendes Detail?
Einbruch Fenster, Haustüren, Nebeneingänge Hat das Bauteil seiner zugesagten Widerstandsklasse entsprochen und war es korrekt befestigt?

Die häufigste Ablehnungsbegründung im Gewerk: „Der Schaden ist auf mangelhafte Ausführung oder unzureichende Wartung zurückzuführen.“ Das kann zutreffen — oft trifft es aber nur teilweise zu, und die Aufteilung ist entscheidend. Ein Bauteil kann fachgerecht ausgeführt und trotzdem durch ein Sturmereignis oberhalb seiner Klasse beschädigt worden sein. Genau diese Unterscheidung leiste ich.

Was ich bei einem Versicherungsschaden feststelle

  • Schadensbild und Schadensmechanismus — was ist wie beschädigt worden, in welcher Richtung, in welcher Reihenfolge
  • Ursachenzuordnung — Ereignis, Ausführung, Produkt, Wartung oder Nutzung, gegebenenfalls anteilig
  • Vorschäden — Abgrenzung von Alterung, Kreidung, Korrosion und vorbestehenden Beschädigungen
  • Betriebszustand — bei Sonnenschutz und Toren: war das Bauteil bestimmungsgemäß betrieben, Automatik vorhanden und aktiv
  • Einhaltung der Produktvorgaben — Windwiderstandsklasse, Befestigung, Herstellervorgaben, Leistungserklärung
  • Schadenumfang — welche Bauteile sind betroffen, was ist instandsetzbar, was ist zu ersetzen
  • Instandsetzungsweg — fachgerechte Sanierung und die dafür erforderlichen Schritte

Für wen ich in Versicherungsfällen arbeite

Ich arbeite sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer und Vermittler. Meine Feststellung ist in beiden Fällen dieselbe — sie orientiert sich am technischen Sachverhalt, nicht am Auftraggeber. Wo ein Anspruch technisch nicht begründet ist, sage ich das; wo eine Ablehnung technisch nicht tragfähig ist, ebenso. Nur so ist eine Feststellung für die andere Seite überhaupt verwertbar.

Bei einem umfangreicheren Gebäudeschaden, der über die Bauelemente hinausgeht, arbeite ich mit meinem Architektur- und Sachverständigenbüro architekt-sv.de zusammen — dort ist die Bewertung der gesamten Bausubstanz und der Wiederherstellungskosten angesiedelt.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Schadenmeldung und Schadennummer sowie den Versicherungsvertrag mit Bedingungen
  • Ablehnungs- oder Kürzungsschreiben der Versicherung im Original
  • Fotos unmittelbar nach dem Ereignis, möglichst vor jeder Aufräum- oder Sicherungsmaßnahme
  • Wetterdaten oder Hinweise auf Zeitpunkt und Stärke des Ereignisses
  • Angebot und Rechnung für das beschädigte Bauteil, Datenblatt und Leistungserklärung
  • Wartungsnachweise, falls vorhanden — bei Toren und Sonnenschutz besonders relevant
  • Kostenangebote für die Instandsetzung

Ein Hinweis zu den Kosten: Viele Gebäude- und Hausratversicherungen tragen die Kosten eines Sachverständigen, wenn ein Sachverständigenverfahren vereinbart oder im Vertrag vorgesehen ist. Lohnt sich ein Blick in die Bedingungen — und bei Rechtsschutzversicherungen ebenso. Ich sage Ihnen vorab offen, ob der zu erwartende Aufwand im Verhältnis zum Streitwert steht.

Häufige Fragen

Die Versicherung hat schon einen eigenen Gutachter geschickt. Bringt ein zweiter etwas?

Häufig ja — nicht als Gegengutachten, sondern als fachliche Prüfung. Regelmäßig zeigen sich Lücken in der Methodik, unzureichend belegte Annahmen oder eine Ursachenzuordnung ohne tragfähige Begründung. Auf dieser Basis lässt sich gezielt argumentieren. Siehe Gutachten prüfen.

Mein Markisenschaden wurde abgelehnt, weil ich die Markise nicht eingefahren habe. Ist das endgültig?

Nicht zwangsläufig. Zu prüfen ist, ob die Windwiderstandsklasse für die Einbausituation überhaupt geeignet war, ob eine Windautomatik hätte vorgesehen werden müssen und ob darauf hingewiesen wurde. Ergibt sich dabei ein Beratungs- oder Ausführungsdefizit, verschiebt sich die Frage von der Versicherung zum Anbieter — auch das ist ein Ergebnis.

Wie schnell muss ich reagieren?

So schnell wie möglich, insbesondere bei Sturm- und Wasserschäden. Notwendige Sicherungsmaßnahmen dürfen Sie sofort durchführen; dokumentieren Sie aber vorher. Beschädigte Bauteile sollten nach Möglichkeit aufbewahrt und nicht entsorgt werden, bis die Ursache geklärt ist.

Nächster Schritt

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um einen Mangel oder um eine zulässige Ausführung handelt: Schildern Sie den Sachverhalt kurz mit Fotos. Ich sage Ihnen offen, ob ein Gutachten sinnvoll ist — und ob es sich wirtschaftlich lohnt.

Schadensfall prüfen lassen Ablauf einer Beauftragung

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